Lexikon

Auch wenn Sie kein Versicherungs-Fachmann sind: Erfahren Sie hier, was sich hinter den Begriffen verbirgt.
Quelle: VVO

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F

Feuerschutzsteuer

Die Feuerschutzsteuer ist eine spezielle Versicherungssteuer auf Feuerversicherungen für im Inland versicherte Gegenstände. Sie ist eine ausschließliche Landesabgabe, wird jedoch nach § 16 Abs. 1 FAG vom Bund eingehoben und auf die Länder nach § 16 Abs. 2 FAG aufgeteilt.

Finanzmarktaufsicht (FMA)

Die Finanzmarktaufsicht ist die gemeinsame Aufsicht von Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Sie ist seit 1.4.2002 eingerichtet.

Fondsgebundene Lebensversicherung

Die Höhe der Leistungen dieser Lebensversicherung hängt in erster Linie von der Wertentwicklung der in einem Fonds zusammengefassten Vermögensanlagen ab. Der Versicherungsnehmer ist gleichermaßen am Gewinn und am Verlust dieser Vermögensanlage beteiligt.

Fremdenverkehrsabgaben

Die Interessentenbeiträge (auch Fremdenverkehrsförderungsbeiträge, Tourismusabgaben, etc. genannt) werden generell von den Unternehmern erhoben, die unmittelbar oder mittelbar Nutzen aus dem Fremdenverkehr ziehen. Die landesrechtlichen Bestimmungen enthalten idR Rechtsvermutungen hinsichtlich des Fremdenverkehrsnutzens bestimmter Berufsgruppen, die jedoch widerlegbar sind. Bemessungsgrundlage ist idR der (auf den Fremdenverkehr zurückzuführende) Umsatz des Betriebes.

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