KfZ-Zulassung

Mit insgesamt 40 Zulassungsstellen in Wien und Niederösterreich bieten wir Ihnen ein flächendeckendes Servicenetz und garantieren Ihnen optimale Beratung.

Anmeldung

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist 
  • Besitznachweis (Kaufvertrag, Leasingbestätigung)
  • Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
  • Meldenachweis (natürliche Personen), Firmenbuchauszug oder Auszug aus dem Gewerberegister (Firmen)
  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Abmeldung

  • Fahrzeuggenehmigungsdokument
  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Hinterlegung

  • Zulassungsbescheinigung
  • Kennzeichentafeln
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Wiederausfolgung nach Hinterlegung

  • Versicherungsbestätigung
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Kennzeichenverlust oder -diebstahl

  • Genehmigungsdokument
  • Zulassungsbescheinigung
  • Verlust- bzw. Diebstahlbestätigung einer österreichischen Polizeidienststelle
  • Die eventuell noch vorhandene Kennzeichentafel
  • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
  • Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
  • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

Wunschkennzeichen

  • Erstbestellung des Wunschkennzeichens
    • Reservierungsbestätigung der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft, Bundespolizeidirektion, Magistrat
  • Zuweisung des bereits lagernden Wunschkennzeichens
    • Genehmigungsdokument
    • Zulassungsbescheinigung
    • Bisherige Kennzeichentafeln
    • Prüfgutachten gemäß § 57a KFG, sofern bereits eine wiederkehrende Begutachtung fällig geworden ist
    • Identitätsnachweis des Antragstellers bzw. seines Bevollmächtigten
    • Vollmacht bei Vertretung durch eine andere Person

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Berater - sicher ganz nah.

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