Rechtsschutz Privat

Der private Rechtsschutz, mit dem Sie null Risiko eingehen, wenn Sie Ihre berechtigten Ansprüche vor Gericht bringen.

Damit Ihr Recht eine Stimme bekommt

Ein „blöder“ Autounfall, einmal eine unachtsame Bewegung am falschen Ort, einmal einen unseriösen Vertragspartner erwischt, ein Malheur in der Firma  – schon geht es um viel Geld. Und schon geht ohne Anwalt gar nichts.

Eine Rechtsschutzversicherung macht da im Wortsinne „mündig“: Sie verleiht eine Stimme, wenn man berechtigte Forderungen durchzusetzen oder unberechtigte Forderungen (aus Verträgen) abzuwehren hat. Die Versicherung übernimmt bis zur vereinbarten Deckungssumme die Kosten Ihres Anwalts sowie Gerichtskosten und Sachverständigerkosten. Und das auch für den Fall, dass Sie vom Gericht nach einem Prozess verpflichtet werden, die gesamten Verfahrenskosten zu tragen.

Baustein für Baustein:  Kurzum:  Wenn Sie sich im Recht fühlen und das vor Gericht geltend machen, gehen Sie mit dem Rechtsschutz der NV keinerlei Risiko ein. Das „Herzstück“ bildet dabei der Rechtsschutz, bei dem es im beruflichen wie privaten Bereich um Schadenersatz oder strafrechtlich relevante Streitfälle geht. Weitere Leistungsbausteine  – Fahrzeug- und Lenkerrechtsschutz, allgemeiner Vertrags-Rechtsschutz, Rechtsschutz bei Streitfällen im Rahmen des Erb- und Familienrechts – stehen Ihnen nach Bedarf zur Verfügung.

 

REchtschutz privat im Überblick

Der private Rechtsschutz der NV zeichnet sich durch seine flexible, bausteinartige Struktur aus:

Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz

Das Herzstück des privaten NV-Rechtsschutzes: ob Nachbars Kind Ihren neuen Plasma-TV beschädigt, ob man zur falschen Zeit am falschen Ort ist und einen Faustschlag kassiert, oder wenn Ihnen ein Strafverfahren droht: Sie sind rechtlich gerüstet.

Fahrzeug-Rechtsschutz

Wenn Ihr Fahrzeug beschädigt wird.

Lenker-Rechtsschutz

Wenn Sie mit einem fremden Fahrzeug an einem Unfall beteiligt sind

Beratungs-Rechtsschutz

Deckt Ihnen die Kosten einer Rechtsauskunft durch einen Anwalt z.B. bei Streitigkeiten um den Kindesunterhalt

Arbeitsgerichts-Rechtsschutz

Gibt Ihnen Rechtsschutz als Arbeitnehmer/-in z.B. wenn die verdiente Abfertigung nicht bezahlt oder eine ungerechtfertigte Entlassung ausgesprochen wird.

Sozialversicherungs-Rechtsschutz

Gibt Ihnen Rechtsschutz gegenüber den Sozialversicherungsträgern, z.B: wenn Sie berufsunfähig sind aber keine Berufsunfähigkeitspension erhalten.

Allgemeiner Vertragsrechtsschutz

Gibt Ihnen Rechtsschutz bei Streitigkeiten aus Verträgen des täglichen Lebens im privaten Bereich: Kaufverträge, Serviceverträge u.a.m.

Erb- und Familien-Rechtssschutz

Gibt Ihnen Rechtsschutz bei gerichtlichen Streitfragen im Rahmen des Erb- und Familienrechtes, z.B. wenn es um Ihren Pflichtteil bei der Erbschaft geht.

 

Privat-Rechtsschutz bei der NV: Tun Sie sich den Gefallen – und lassen Sie sich nichts gefallen.

 

Für ein persönliches Beratungsgespräch sind unsere Betreuer ganz in Ihrer Nähe.

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