Wenn Rechtsschutz schon „die halbe Miete“ ist
Für Eigentümer wie Nutzer von Immobilien bedeutet eine Rechtsschutzversicherung im Wortsinne „die halbe Miete“.
Vielleicht sehen Sie sich als Mieter gezwungen, die Höhe des Mietzinses vor Gericht zu bekämpfen. Vielleicht haben Sie als Eigentümer eine vergleichbare Klage abzuwehren. Vielleicht benötigen Sie – als Eigentümer wie als Mieter – teuren rechtlichen Beistand in einem Verfahren nach dem Mietrechtsgesetz vor der Schlichtungsstelle der Gemeinde.
Für Eigentümer, Mieter, Pächter: In allen diesen Fällen deckt der Spezial-Rechtsschutz der NV Ihre Anwalts- und Verfahrenkosten. Egal ob Ihre Interessen die eines Eigentümers, eines Mieters oder eines Pächters sind. Und egal, ob es sich dabei um ein Haus, eine Wohnung, ein Grundstück, eine Garage oder einen Abstellplatz handelt.
Der Rechtsschutz, der Grundstücks-Eigentümern, Mietern oder Verpächtern zu ihrem Recht verhilft.
Für ein persönliches Beratungsgespräch sind unsere Betreuer ganz in Ihrer Nähe.

