Die Liquidität der Gemeinde absichern
Stellen Sie sich vor: Diesen Monat gibt es in der Gemeinde mehrere Arbeitnehmer/-innen, die Ansprüche aus dem alten System der Abfertigung haben und diese jetzt in Anspruch nehmen. Und die Liquidität der Gemeinde wird davon nicht berührt.
Genau das erreichen Sie, indem Sie Ansprüche aus der „Abfertigung alt“ versicherungstechnisch rückdecken – oder gleich auslagern. In beiden Fällen ist sicher gestellt, dass Sie am Tag X die Auszahlung nicht „am falschen Fuß“ erwischt bzw. dass das eingesetzte Kapital wieder der Gemeinde zufließt, wenn der Arbeitnehmer nicht in den Genuss der Abfertigung kommen sollte.
Ansprüche rückdecken: Über laufende Prämien bauen Sie die benötigte Kapitalrücklage nicht nur auf. Sie verteilen sie auch konstant und kalkulierbar über die Zeit.
Ansprüche auslagern: Der Abfertigungs-Anspruch des Arbeitnehmers verlagert sich direkt an die NV. Den Kapitalaufbau leistet Ihre Gemeinde mit kalkulierbaren, monatlichen Prämien.
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Die Rückdeckung oder die Auslagerung künftiger Verpflichtungen der Gemeinde aus der „Abfertigung alt“ verhindert, das aus einer Zahlungsverbindlichkeit ein Zahlungsschock wird: Sehen Sie Details in unserer Broschüre! |
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Gesicherte Liquidität zum Pensionsalter der Arbeitnehmer |
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Für ein persönliches Beratungsgespräch sind unsere Betreuer ganz in Ihrer Nähe.

