Wenn Rechtsschutz schon „die halbe Miete“ ist
Ob Sie nun Lagerräumlichkeiten angemietet haben oder Büros vermieten. Ob Sie Parkflächen entgeltlich zur Verfügung stellen oder eine Produktionsstätte gepachtet haben: Für Eigentümer wie Nutzer von Immobilien bedeutet eine Rechtsschutzversicherung im Wortsinne „die halbe Miete“.
Für Eigentümer, Mieter, Pächter: Spätestens dann, wenn Sie sich als Mieter oder Pächter gezwungen sehen, die Höhe der Miete oder des Pachtzinses vor Gericht zu bekämpfen. Oder vielleicht haben Sie umgekehrt als Eigentümer eine derartige Klage abzuwehren. In allen diesen Fällen deckt der Spezial-Rechtsschutz der NV Ihre Anwalts- und Verfahrenskosten.
Der Rechtsschutz, der Eigentümern, Mietern oder Verpächtern von Immobilien zu ihrem Recht verhilft.
Für ein persönliches Beratungsgespräch sind unsere Betreuer ganz in Ihrer Nähe.

