Rapide liquide
Stellen Sie sich vor: Diesen Monat nehmen mehrere Mitarbeiter/-innen aus dem „alten System“ Ihre Abfertigung in Anspruch. Und die Liquidität in ihrem Unternehmen wird davon nicht berührt.
Genau das erreichen Sie, indem Sie Ansprüche aus der „Abfertigung alt“ versicherungstechnisch rückdecken – oder überhaupt auslagern. In beiden Fällen ist sicher gestellt, dass Sie am Tag X die Auszahlung nicht „am falschen Fuß“ erwischt bzw. dass das eingesetzte Kapital wieder dem Unternehmen zufließt, wenn der Beschäftigte nicht in den Genuss der Abfertigung kommen sollte.
Ansprüche rückdecken
Über laufende Prämien bauen Sie die benötigte Kapitalrücklage nicht nur auf. Sie verteilen sie auch konstant und kalkulierbar über die Zeit.
Ansprüche auslagern
Der Abfertigungs-Anspruch des Beschäftigten verlagert sich direkt an die NV. Den Kapitalaufbau leistet Ihr Unternehmen mit einer einmaligen Prämie in Höhe der steuerrechtlichen Rückstellungen und mit kalkulierbaren, monatlichen Prämien in weiterer Folge.
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Die Rückdeckung oder die Auslagerung Ihrer künftigen Verpflichtungen aus der „Abfertigung alt“ verhindert, das aus einer Zahlungsverbindlichkeit ein Zahlungsschock wird: Sehen Sie Details in unserer Broschüre! |
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Belastungsoptimale Verteilung der Abfertigungskosten über die Dienstzeit. |
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Scheidet der/die Dienstnehmer/-in ohne Abfertigungsanspruch aus, fließt das aufgebaute Kapital wieder dem Unternehmen zu. |
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Beide Varianten sichern Einzelunternehmer/-innen gegenüber der 5jährigen Nachhaftung laut AVRAG. |
Für ein persönliches Beratungsgespräch sind unsere Betreuer ganz in Ihrer Nähe.
